Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium

Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden?

Kermess

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Finanzielle Förderung von Ausbildung und Studium

Ausbildung, Studium und Praktika sind nicht nur zeitaufwendig, sie kosten auch Geld. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Kosten den finanziellen Rahmen zu sprengen drohen und den Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gefährden?

Förderung

Genau für diese Fälle hat die Bundesregierung schon im Jahr 2001 das Bildungskreditprogramm ins Leben gerufen. Seitdem konnten mehr als 120.000 Schüler:innen und Studenten:innen mit Bildungskrediten in einer Höhe von weit über einer halben Milliarde Euro unterstützt werden.

Termine

10.10.2024
1. Informationsabend ab 19:00 Uhr
28.11.2024
2. Informationsabend ab 19:00 Uhr
23.01.2025
3. Informationsabend ab 19:00 Uhr

Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten neuen Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bieten Schüler/innen und Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditvolumen von 1.000 EUR bis zu 7.200 EUR
  • wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR
  • auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 EUR für ausbildungsbezogene Aufwendungen
  • sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie i. H. v. 2,74 % (Stand: April 2009)
  • unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen und dem der Eltern oder Ehegatten
  • keine versteckten Kosten
  • einfache Antragstellung im Internet
  • Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG – möglich
  • Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
  • kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
  • Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
  • niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR
  • außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
  • Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
  • Förderung von Auslandsstudiengängen und studienbedingten Auslandsaufenthalten

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Schulgeld als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen

Als Sonderausgaben sind 30 % des Schulgeldes absetzbar, höchstens aber 5.000,00 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Das Schulgeld wird in der Anlage Kind auf der Seite 2 eingetragen. Besteht der Kindergeldanspruch nicht für das ganze Jahr, wird der Höchstbetrag von 5.000,00 € zeitanteilig gekürzt.Als Schulgeld absetzbar sind Ihre Elternbeiträge für die Kostendeckung des normalen Schulbetriebes.

Das sind die laufenden Kosten, insbesondere für Instandhaltung, Versicherungen, Lehrmittel, für das Personal wie Lehrergehälter oder Aufwendungen für die Lehrerfortbildung usw., die Miete für die Unterrichtsräume, Absetzung für Abnutzung bei schuleigenen Gebäuden, für von der Schule bezahlte Klassenfahrten oder Exkursionen.

Steuerbegünstigt sind auch Zahlungen an einen Förderverein, der die Beträge zur Deckung der Schulkosten an die Schule weiterleitet.