In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000,00 Euro.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung
vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder
gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in
gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen
Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie
staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an
Fachschulen und Fachakademien.
Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich
zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das
Zeugnis ausgestellt wurde. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die
Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Hauptwohnsitz oder
Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen. Die Absolventinnen und
Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den
zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur
weiteren Antragstellung angeschrieben.
Für weitere Informationen können Sie sich an die zuständigen
Ansprechpartner für Abschlüsse im Geschäftsbereich der einzelnen
Ressorts wenden. Eine Aufstellung der relevanten Abschlüsse finden Sie
in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des
Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie