Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahmen für den wirtschaftsbezogenen Teil beträgt in der Regel ca. 5 Wochen, während der spezifische Teil ebenfalls ca. 5 Wochen umfasst. Der wirtschaftsbezogene Teil richtet sich an angehende Dienstleistungsfachwirte und angehende Meister im Gastgewerbe. Der spezifische Teil ist für diejenigen relevant, die den Abschluss als Fachwirt:in im Gastgewerbe anstreben.
Die beiden Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
können bundesweit in unterschiedlicher Reihenfolge abgelegt werden. Dies
bedeutet, dass die Kandidat:innen je nach persönlicher Präferenz
entweder zuerst die Prüfung für den wirtschaftsbezogenen Teil oder den
spezifischen Teil ablegen können.
Die genannten Zeitrahmen dienen als Richtwert und können je nach
individuellem Lerntempo und Veranstaltungsplan variieren. Es ist
wichtig, sich über die konkreten Termine und Abläufe der
Weiterbildungsmaßnahmen bei der zuständigen IHK zu informieren, um den
eigenen Bildungsplan entsprechend gestalten zu können.
Nach erfolgreichem Abschluss der Abschlussprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf und einer anschließenden mindestens
einjährigen Berufspraxis besteht die Möglichkeit, zur Prüfung
"Wirtschaftsbezogene Qualifikation" zugelassen zu werden.