Zulassungsvoraussetzungen der IHK
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen anerkannten oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.