Unterrichtsgebühren der zweistufigen Wirtschaftsschule Kermess e. V.
Klasse 10 | 300,00 € monatlich für 12 Monate |
Klasse 11 | 300,00 € monatlich für 12 Monate |
Die Einschreibgebühr beträgt 50,00 €.
Die EDV-Gerätenutzung für 1 Jahr beträgt 60,00 €.
Alle Schüler:innen haben die Möglichkeit, an der Ganztagesbetreuung teilzunehmen.
Wir bieten selbstverständlich Ermäßigungsmöglichkeiten an.
Schulgeld als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen
Als Sonderausgaben sind 30 % des Schulgeldes absetzbar, höchstens aber 5.000,00 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Das Schulgeld wird in der Anlage Kind auf der Seite 2 eingetragen. Besteht der Kindergeldanspruch nicht für das ganze Jahr, wird der Höchstbetrag von 5.000,00 € zeitanteilig gekürzt.Als Schulgeld absetzbar sind Ihre Elternbeiträge für die Kostendeckung des normalen Schulbetriebes.
Das sind die laufenden Kosten, insbesondere für Instandhaltung, Versicherungen, Lehrmittel, für das Personal wie Lehrergehälter oder Aufwendungen für die Lehrerfortbildung usw., die Miete für die Unterrichtsräume, Absetzung für Abnutzung bei schuleigenen Gebäuden, für von der Schule bezahlte Klassenfahrten oder Exkursionen.
Steuerbegünstigt sind auch Zahlungen an einen Förderverein, der die Beträge zur Deckung der Schulkosten an die Schule weiterleitet.