Hinweis zur Erhebung des Büchergeldes sowie weiterer Schulgebühren
Einmal jährlich wird ein Büchergeld erhoben, mit dem sämtliche für das Schuljahr erforderlichen Schulbücher erworben werden. Diese Bücher gehen in das persönliche Eigentum der Schülerinnen und Schüler über.
Da die Buchbestellung jeweils auf das aktuelle Schuljahr abgestimmt erfolgt und gegebenenfalls auch gebrauchte Exemplare berücksichtigt werden, kann der genaue Betrag des Büchergeldes nur als Richtwert angegeben werden.
Zusätzlich zum Büchergeld enthält die von der Schülerbücherei ausgestellte Rechnung folgende Pauschalbeträge:
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Nutzung von Peripheriegeräten (z. B. Großraumkopierer, Drucker, AccesPoints): 35,00 €
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Kopierkosten (für Arbeitsmaterialien und Unterlagen): 25,00 €
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Nutzung externer Sportstätten: ca. 90,00 €
Die Gebühr für die Nutzung der Sportstätten ist als solidarische Pauschale ausgestaltet. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Betrag entrichten – unabhängig von der Anzahl der tatsächlich im Schuljahr absolvierten Sportstunden an den externen Standorten.
Wir bitten um Verständnis, dass es sich bei den genannten Beträgen teilweise um Näherungswerte handelt. Die abschließende Abrechnung erfolgt über die Schülerbücherei.